Verein ifs Erwachsenen-Vertretung,
ifs Patienten-Anwaltschaft und
ifs Bewohner-Vertretung
Ein Verein ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen.
Diese Personen interessieren sich für das Selbe.
Sie stellen Regeln auf.
Ein Verein hat bestimmte Aufgaben.
Mitglied im diesem Verein sind
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche
- ifs Erwachsenen-Vertretung,
- ifs Patienten-Anwaltschaft und
- ifs Bewohner-Vertretung.
Die Aufgabe dieses Vereins
Der Verein bestimmt, dass sich alle Mitglieder
an bestimmte Gesetze halten müssen.
Das sind die Gesetze:
- Erwachsenen-Schutz-Gesetz
- Unterbringungs-Gesetz
- Heim-Aufenthalts-Gesetz
Selbstbestimmung und Würde
Der Verein setzt sich für Menschen ein, die
- eine Lernbehinderung, eine geistige Beeinträchtigung
oder eine psychische Krankheit haben.
Und die ihre Angelegenheiten nicht mehr gut
für sich selbst erledigen können. - die zu einer Behandlung gezwungen werden,
- die nicht dort hingehen dürfen, wohin sie möchten.
Diese Menschen brauchen besonderen Schutz,
damit sie trotzdem selbstbestimmt leben können.