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  • Abgesagt: Elternberatung §95 / Dezember Normal Lesen

Verpflichtende Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit zusammenhängenden Regeln bzw. Beschränkungen müssen im Dezember 2020 alle Veranstaltungen abgesagt werden.

Eine Scheidung ist ein an sich kritisches Lebensereignis, welches ein hohes Maß an Bewältigungsmaßnahmen erfordert. Psychisch, sozial und ökonomisch wird eine Kette von Änderungen der Lebensverhältnisse und Beziehungen in Gang gesetzt – ein Prozess, der das Leben aller Betroffenen verändert.

Warum Elternberatung?

Um Eltern für die Bedürfnisse ihrer Kinder in Trennungssituationen zu sensibilisieren und darin zu unterstützen, die Elternschaft auch nach einer Trennung gemeinsam zu gestalten und zu verantworten, bietet das Institut für Sozialdienste regelmäßig Informationsveranstaltungen an.

Bei diesen Veranstaltungen wird inhaltlich darauf eingegangen, wie Kinder eine Trennung/Scheidung erleben und wie sie – altersabhängig – darauf reagieren könnten. Des Weiteren unterstützen wir Eltern darin, ihre Kinder in dieser schwierigen Situation gut zu begleiten. Zudem erhalten Eltern Tipps, worauf es zu achten gilt und was Kinder am meisten brauchen.

Nachweis für verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen

Diese Veranstaltungen werden als Nachweis für die seit Februar 2013 verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen lt. §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz anerkannt.

Die Kosten belaufen sich auf 60 Euro pro Paar, Einzelpersonen müssen einen Beitrag von 35 Euro leisten.

Termine 2020

Wir bieten 2020 folgende Termine an:

Dezember 2020

Montag, 07.12.2020, 15:00 bis 17:00 Uhr
Freitag, 18.12.2020, 10:00 bis 12:00 Uhr

Um telefonische oder schriftliche (per E-Mail) Anmeldung wird gebeten.

Kontakt

Beratungsstelle Feldkirch

Bärahus

Widnau 2

6800 Feldkirch

Mo – Fr, 8 – 12 Uhr

Mo – Do, 13 – 17 Uhr

Vormittags ohne Terminvereinbarung

Nachmittags mit Terminvereinbarung